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   BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84   

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BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84 (https://dejure.org/1984,638)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1984 - 6 B 172.84 (https://dejure.org/1984,638)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1984 - 6 B 172.84 (https://dejure.org/1984,638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Entschädigung - Begründungsanforderungen - Anhörung - Wehrpflichtiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 798
  • DÖV 1985, 198
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84
    Nach § 14 Abs. 3 KDVG, der seit dem 1. Januar 1984 in Kraft und gemäß § 20 KDVG auch auf den "Altantrag" des Klägers anzuwenden ist (vgl. Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - [NJW 1984, 1911 (nur Leitsätze) = NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676 = DVBl. 1984, 727]), durfte das Verwaltungsgericht über das Anerkennungsbegehren des Klägers unter der Voraussetzung ohne seine persönliche Anhörung entscheiden, daß es die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung - nämlich daß hinreichend sicher angenommen werden kann, daß die Verweigerung auf einer durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Gewissensentscheidung beruht - bereits aus dem Inhalt der ihm vorliegenden Akten gewinnen konnte.

    In seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 a.a.O. hat der Senat unter Hinweis auf das mit dem Erlaß des KDVG verfolgte gesetzgeberische Ziel, im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zukünftig auf eine mündliche Gewissenserforschung möglichst zu verzichten, ausgeführt, daß dann, wenn das Verwaltungsgericht die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht ausschließlich aus dem Inhalt der vorliegenden Akten gewinnen kann, es hinsichtlich der gebotenen Form der in diesem Falle notwendigen persönlichen Anhörung des Wehrpflichtigen auf die Umstände des Einzelfalles ankommt.

    Zu den Konsequenzen des § 14 Abs. 3 KDVG hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 a.a.O. ergänzend bemerkt, daß das Verwaltungsgericht in diesen Fällen allerdings gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Gründe anzugeben hat, weshalb es unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Verwaltungsgremien seine Überzeugung aus dem Inhalt der vorliegenden Akten hat gewinnen können und deshalb eine persönliche Anhörung gemäß § 14 Abs. 2 KDVG für entbehrlich gehalten hat.

    Diese Feststellung knüpft unmittelbar an die Wiedergabe der Rechtsprechung des Senats im Beschluß vom 25. Mai 1984 a.a.O. an, wonach das KDVG trotz seines Festhaltens am Grundsatz der Gewissensprüfung nicht mehr stets eine Beweiserhebung durch Parteivernehmung erfordert, sondern gemäß § 14 Abs. 3 auch eine Entscheidung nach Aktenlage gestattet, gegebenenfalls ergänzt um eine formlose Anhörung des Wehrpflichtigen, falls das Gericht auf diese Weise zu einer hinreichend sicheren Überzeugung gelangen kann.

    Auch stellt das Verwaltungsgericht - im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats im Beschluß vom 25. Mai 1984 a.a.O. - ausdrücklich klar, daß der in § 14 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 KDVG zugrunde gelegte Maßstab der "zu seiner Überzeugung hinreichend sicheren Annahme" an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe keine geringeren Anforderungen stellt als das bis zum 1. Januar 1984 geltende Recht, sondern wie bisher einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit voraussetzt.

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84
    In dieser Erläuterung war die Feststellung eingeschlossen, daß § 14 Abs. 3 KDVG das Verwaltungsgericht ermächtigt, dann, wenn es sich in der Lage sieht, die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung ausschließlich aus dem Inhalt der vorliegenden Akten zu gewinnen, auf eine persönliche Anhörung des Wehrpflichtigen überhaupt zu verzichten; insoweit ist die Rechtsprechung des Senats zum regelmäßigen Erfordernis einer förmlichen Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei (vgl. z.B. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122]) infolge der Regelung des § 14 Abs. 3 KDVG gegenstandslos geworden.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    In diesen Fällen muß das zuständige Prüfungsgremium die von § 14 Abs. 1 KDVG geforderte "hinreichend sichere Überzeugung" folglich auf andere, nämlich herkömmliche Weise in der durch § 14 Abs. 2 und 3 KDVG modifizierten Form (vgl. dazu Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 -) gewinnen, so daß für diese Fälle die bisher geübte Gewissenserforschung nicht abgeschafft ist.
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86

    Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung -

    Als "Alt-Antragsteller" muß der Kläger im Falle seiner Anerkennung noch nicht den verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienst leisten; daher muß bei ihm die von § 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG geforderte hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 1 Abs. 3 Satz 1 GG noch im Wege der unter der Geltung des früheren Rechts geübten Gewissenserforschung gewonnen werden, allerdings unter Beachtung der Modifizierung durch § 14 Abs. 2 und 3 KDVG (vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 1981 - BVerwG 6 B 40.81 - und vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - sowie Urteile vom 24. Oktober 1984 - u.a. BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4>).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 6 C 50.86

    Kriegsdienstverweigerung - Aktenlageentscheidung - Mündliche Verhandlung -

    Anders liegt es dann, wenn - wie in dem vom Verwaltungsgericht angeführten, vom Senat mit Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172/84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 3 = NVwZ 4984, 798) entschiedenen Fall - der Antragsteller nicht nur vor dem Prüfungsausschuß und der Prüfungskammer ausführliche Angaben zu seinem Lebenslauf und den Gründen für seine Gewissensentscheidung gemacht hat, sondern auch im gerichtlichen Verfahren kurz vor der mündlichen Verhandlung sein Vorbringen aus dem Verwaltungsverfahren nochmals in einem umfangreichen Schreiben zusammengefaßt, ergänzt und aktualisiert hat; in einem derartigen Fall kann die nach § 14 Abs. 1 KDVG gebotene Überzeugungsbildung jedenfalls dann ohne förmliche Vernehmung des Klägers als Partei möglich sein, wenn weder das Verhalten noch das Vorbringen des Klägers Anlaß zu Zweifeln an der Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung geben; sogar eine formlose Anhörung des Klägers ist in einem solchen Fall dann entbehrlich, wenn der dem Gericht für die Bildung seiner nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderlichen Überzeugung vorliegende Akteninhalt nicht ergänzungs- oder erläuterungsbedürftig ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - ; vgl. auch Beschluß vom 14. Mai 1905 - BVerwG 6 B 164.84 - ).

    Das Verwaltungsgericht wird nunmehr unter Berücksichtigung der vom Senat in seinen Beschlüssen vom 25. Mai 1904 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447) und vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - (a.a.O.) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - (a.a.O.) niedergelegten Grundsätze den Sachverhalt so zu erforschen haben, daß es sich die hinreichend sichere Überzeugung gemäß § 14 Abs. 1 KDVG davon bilden kann, daß der Kläger zum maßgebenden Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung die von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat.

  • BVerwG, 15.05.1985 - 6 C 81.84

    Anhörung eines Kriegsdienstverweigerers - Mündliche Verhandlung als maßgeblicher

    Dies bedarf inzwischen keiner grundsätzlichen Klärung mehr, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats seit dem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (NVwZ 1984, 447 = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676); hierzu wird insbesondere auf die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteile vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 (DÖV 1985, 199) und BVerwG 6 C 59.84 - (NVwZ 1985, 195) sowie auf den Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - (RiA 1985, 68 mit Anmerkung Becker - NVwZ 1984, 798 [BVerwG 19.09.1984 - 6 B 172/84] = DÖV 1985, 198) verwiesen.

    Daraus kann - etwa im Sinne des erwähnten Beschlusses vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - auch ohne ausdrückliche zusätzliche Begründung hinreichend entnommen werden, daß und warum das Verwaltungsgericht eine persönliche Anhörung des Klägers nach § 14 Abs. 2 KDVG zur Überzeugungsbildung nicht für notwendig gehalten hat.

  • BVerwG, 17.07.1985 - 6 C 119.84

    Urteilsbegründung bei Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus

    Weiter hat der Senat in seinen Bechlüssen vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447) und vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 3 = NVwZ 1984, 798 [BVerwG 19.09.1984 - 6 B 172/84]) ausgeführt, das Verwaltungsgericht habe nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Gründe anzugeben, aus denen es unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Verwaltungsgremien seine Überzeugung aus dem Inhalt der vorliegenden Akten habe gewinnen können und deshalb eine persönliche Anhörung gemäß § 14 Abs. 2 KDVG durch Vernehmung des Klägers als Partei oder zur Ergänzung und Verdeutlichung seiner bisherigen Angaben und des sonstigen Inhalts der Akten nach § 104 VwGO für entbehrlich gehalten habe.

    Es hat insbesondere nicht dargetan, inwieweit es sich dabei um neues, wesentliches Vorbringen und um die aus bestimmten Gründen glaubwürdige Darlegung von Umständen etwa aus der Entwicklung des Klägers handeln soll, die nach dem erwähnten Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - Grundlage einer hinreichend sicheren Überzeugungsbildung allein aufgrund des Akteninhalts sein kann.

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht -

    Anders liegt es etwa dann, wenn - wie in dem vom Senat mit Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - entschiedenen Fall - der Antragsteller nicht nur vor dem Prüfungsausschuß und der Prüfungskammer ausführliche Angaben zu seinem Schicksal und den Gründen seiner Gewissensentscheidung gemacht, sondern auch noch im gerichtlichen Verfahren umfangreiche zusätzliche und aktuelle Erklärungen abgegeben hat, an deren Richtigkeit das Verwaltungsgericht zu zweifeln keinen Anlaß gesehen hat; in einem derartigen Falle kann die nach § 14 Abs. 1 KDVG gebotene Überzeugungsbildung jedenfalls dann ohne förmliche Vernehmung des Antragstellers und sogar ohne seine formlose Anhörung möglich sein, wenn weder das Verhalten des Antragstellers selbst noch die Ausführungen des Sitzungsvertreters der Beklagten Anlaß zu Zweifeln an der Richtigkeit und Überzeugungskraft der Angaben des Antragstellers gegeben haben.
  • BVerwG, 24.10.1985 - 6 B 215.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung besteht zwar die Möglichkeit einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, wenn die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung aus dem Inhalt der dem zuständigen Prüfungsgremium vorliegenden Akten gewonnen werden kann (vgl. Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - [Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 3]); für die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens gelten dagegen die zur bisherigen Rechtslage entwickelten Grundsätze zur Aufklärungspflicht des Gerichts und zum Umfang seiner Pflicht, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren.
  • BVerwG, 14.05.1985 - 6 B 164.84

    Kriegsdienstverweigerer - Förmliche Parteivernehmung - Ergänzung des Akteninhalts

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - (NVwZ 1984, 798 = DÖV 1985, 198 = RiA 1985, 68 mit Anm. Becker) hervorgehoben hat, ist damit die frühere Rechtsprechung des Senats zum regelmäßigen Erfordernis einer förmlichen Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei infolge der Regelung des § 14 Abs. 3 KDVG gegenstandslos geworden.
  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86

    Aufklärungspflicht - Kriegsdienstverweigerer - Persönliche Anhörung - Förmliche

    Der Senat hat hinsichtlich der Frage, wie die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe bei sogenannten "Alt-Antragstellern" - wie dem Kläger - zu gewinnen ist, entschieden, daß eine förmliche Beweiserhebung durch Parteivernehmung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO immer dann geboten ist, wenn das Gericht die nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche Überzeugung erst aufgrund der Darlegungen des Wehrpflichtigen bei seiner persönlichen Anhörung nach § 14 Abs. 2 KDVG gewinnen kann, so daß erst diese persönliche Anhörung die Entscheidungsgrundlage liefert, weil nämlich entweder der Inhalt der Akten unergiebig ist oder das Gericht den Inhalt der Akten für überprüfungsbedürftig hält (Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - ; vgl. auch Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - DÖV 1985, 198> sowie Beschluß vom 14. Mai 1985 - BVerwG 6 B 164.84 - ).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 50.84

    Kriegsdienstverweigerung - Ziviler Ersatzdienst - Überzeugungsmaßstab

    In diesen Fällen muß das zuständige Prüfungsgremium die von § 14 Abs. 1 KDVG geforderte "hinreichend sichere Überzeugung" folglich auf andere, nämlich herkömmliche Weise in der durch § 14 Abs. 2 und 3 KDVG modifizierten Form (vgl. dazu Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 -) gewinnen, so daß für diese Fälle die bisher geübte Gewissenserforschung nicht abgeschafft ist.
  • BVerwG, 15.08.1986 - 6 B 127.85

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Abwesenheit des

  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 52.84

    Pflicht zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung auf Grund einer hinreichend

  • BVerwG, 21.01.1985 - 6 C 69.84

    Vorbestrafung als Kriterium für die Annahme einer Gewissensentscheidung zur

  • BVerwG, 21.04.1987 - 6 ER 211.86

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anhörung des Wehrpflichtigen im Verfahren mit

  • BVerwG, 28.01.1987 - 6 C 26.86

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fristversäumnis der

  • BVerwG, 15.07.1985 - 6 C 110.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 24.11.1986 - 6 ER 200.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 04.04.1986 - 6 B 194.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.02.1986 - 6 C 66.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 05.06.1985 - 6 C 71.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 22.01.1985 - 6 C 78.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 G 58.84

    Vorbestrafung als Kriterium für die Annahme einer Gewissensentscheidung zur

  • BVerwG, 25.06.1987 - 6 B 66.86

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Einberufung eines Arztes in den

  • BVerwG, 27.01.1987 - 6 C 85.84

    Überzeugungsmaßstab bei Altanträgen auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung

  • BVerwG, 07.10.1985 - 6 B 225.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 86.84

    Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst

  • BVerwG, 30.05.1985 - 6 C 70.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer

  • BVerwG, 12.11.1984 - 6 B 44.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 19.10.1984 - 6 B 192.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.01.1985 - 6 C 51.84

    Umfang des Nachweises einer Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung -

  • BVerwG, 10.02.1986 - 6 C 79.84
  • BVerwG, 04.10.1985 - 6 B 166.84

    Vornahme einer förmlichen Vernehmung eines Kriegsdienstverweigerers als Partei im

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